Entsprechend der EU - Bauprodukteverordnung, technischen Normen als auch den abfallrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen sind Recyclingmaterialien über ein Qualitätssicherungssystem in entsprechenden Intervallen bautechnisch und chemisch zu untersuchen und die Ergebnisse daraus zu dokumentieren. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Leistungserklärungen.